coming soon
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der CSC Christian Schreiber Communication GmbH
für Werbeschaltungen im Internet


§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge über Werbeschaltungen und sonstige Werbeleistungen im Internet zwischen Christian Schreiber Communication GmbH ("CSC"),Bei St.Johannis 2,D-20148 Hamburg und einem Unternehmen oder sonstigen Auftraggeber ("Auftraggeber").

§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Werbeschaltung durch CSC, mit Schaltung der Werbung auf dem Internetangebot oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistungen zustande. CSC führt Werbeschaltungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB durch, die auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Alle Angebote von CSC sind freibleibend.
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese AGB sowie die individuell vereinbarten Preisabsprachen. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen bzw. diese ergänzen, ausdrücklich ausgeschlossen. Diese AGB finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.

§ 3 Werbeleistungen
1. Werbeschaltung
Eine "Werbeschaltung" im Sinne der vorliegenden AGB ist die durch Vertrag zwischen CSC und dem Auftraggeber vereinbarte Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeformen auf einem Internetangebot von CSC oder eines Dritten ("Anbieter"). Als Werbeformen kommen insbesondere Banner verschiedener Größen (animiert oder statisch im gif- oder jpg-Format), HTML-Banner, Flash-Banner, Comet-Curser, E-Commerce-Integrationen, Interstitials, MicroSites/NanoSites, Pop-ups, Scroll Ads/Sticky Ads, Superstitials, Sponsoring und Text-Links, aber auch weitere Werbeformen in Betracht.

2. Werbematerial
Der Auftraggeber stellt das Werbematerial mindestens 3 Tage vor der vereinbarten ersten Werbeschaltung CSC per E-Mail als Bilddatei, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweist, zur Verfügung. Die Werbematerialien sind ausschließlich an folgende e-mail-Adresse zu richten: info@csc-digital.de. Die Werbematerialien dürfen maximal folgende Größen haben: Fullsize-Banner: 468x60 Pixel, 11 KB; Halfsize-Banner: 234x60 Pixel, 7 KB; 150er Banner: 150x150 Pixel, 12 KB; 25er Banner: 25x25 Pixel, 0,5 KB. Diese Größen gelten auch für HTML- und Flash-Banner, wobei für Flash-Banner 3 KB für den HTML-Code zu berücksichtigen sind, also die Bannergröße der SWF-Datei maximal die definierte Größe minus 3 KB haben darf. Bei HTML-Bannern muss ein Zählpixel (1x1 KB) in der definierten Bannergröße enthalten sein. Die Größen sonstiger Werbeformen werden auf Anfrage mitgeteilt. Werbematerialien, die CSC zur Verfügung gestellt wurden, werden von CSC verwahrt. Sollte das Werbematerial länger als drei Monate nicht mehr zum Einsatz kommen, ist CSC berechtigt, das Werbematerial ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebers zu löschen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Löschung der Werbematerialien wird ausdrücklich ausgeschlossen. CSC ist nicht verpflichtet, die Werbematerialien vor Vertragsschluss zu prüfen. CSC behält es sich jedoch vor, die Werbematerialien insgesamt oder teilweise abzulehnen bzw. zu sperren, wenn die Werbematerialien unmittelbar oder wegen ihrer Verweise auf andere Internetangebote gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Das gleiche gilt, wenn der Inhalt der Werbematerialien vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbematerialien CSC oder dem Anbieter wegen der technischen Eigenschaften der Werbematerialien unzumutbar ist. Im Falle der Ablehnung bzw. Sperrung wird der Auftraggeber über die Gründe hierfür informiert. Bei Ablehnung oder Sperrung von Werbung bleibt der Anspruch von CSC auf das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Werbeschaltung unberührt. Der Auftraggeber kann statt der beanstandeten Werbung von CSC nach pflichtgemäßem Ermessen geprüfte und nicht beanstandete Werbung schalten lassen. Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Ablehnung oder Sperrung von Werbung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Leistungen von CSC
CSC schaltet gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung Werbung innerhalb eines festgelegten Zeitraums für eine festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten. Die Pflicht von CSC zur Schaltung von Werbung endet grundsätzlich, wenn der vertraglich festgelegte Zeitraum abgelaufen ist. Ausnahmsweise endet die Pflicht von CSC zur Schaltung von Werbung jedoch schon vor Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitraumes, wenn bereits vor dessen Ablauf die im Vertrag festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten erreicht worden ist. Wird die im Vertrag festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten im Vertragszeitraum nicht erreicht, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, die volle Vergütung zu zahlen. CSC ist jedoch im Kulanzwege bestrebt, fehlende Werbeansichten binnen drei Monaten nach Ablauf des betreffenden Vertragszeitraums ohne Zusatzkosten für den Auftraggeber nachzuliefern. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Click-Schaltungen enden grundsätzlich mit Erreichen der festgelegten Click-Zahlen, soweit nicht Abweichendes vereinbart worden ist.

4. Platzierung der Anzeige
Die Platzierung wird entsprechend der vertraglichen Regelung, ansonsten nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorgenommen. Eine geringfügige Umplatzierung der Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung ausgeübt wird. Weitergehende Veränderungen des Umfeldes oder Umplatzierungen - insbesondere im Rahmen einer Kampagnenoptimierung - erfolgen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

5. Zeitliche Verlegung von Werbeschaltungen
Fällt die Durchführung der Werbeschaltung aus Gründen, die CSC und/oder der Anbieter nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise in nicht unerheblichem Umfang aus oder kann sie nur unter nicht unerheblicher zeitlicher Verschiebung erfolgen, wird die Werbeschaltung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt, soweit der Zweck der Werbeschaltung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber wird über die Verlegung der Werbeschaltung informiert. Im Falle der Verlegung bleibt der Vergütungsanspruch von CSC bestehen. Kann die Werbeschaltung nicht verlegt werden, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm entrichteten Entgelts. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Stornierung von Werbeschaltungen
In einzelnen begründeten Fällen kann CSC dem Auftraggeber bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung der Werbung nach eigenem Ermessen eine Stornierungsmöglichkeit einräumen, in besonders begründeten Fällen auch noch bis zu 3 Wochen vor der ersten Schaltung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Stornierungswunsch ist CSC schriftlich mitzuteilen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch CSC. CSC behält sich das Recht vor, folgende Stornogebühren zu berechnen: Stornierung bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung: 20 % des Brutto-Auftragsvolumens, Stornierung bis 4 Wochen vor der ersten Schaltung: 30 % des Brutto-Auftragsvolumens, Stornierung bis 3 Wochen vor der ersten Schaltung: 50 % des Brutto-Auftragsvolumens.

§ 4 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Werbung unverzüglich nach ihrer ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach der Schaltung, schriftlich gegenüber CSC anzuzeigen. Sofern keine unverzügliche Mangelanzeige des Auftraggebers bei CSC erfolgt, gilt die Ausführung der Werbeschaltung als genehmigt. Im Fall einer von CSC oder dem Anbieter zu vertretenden und rechtzeitig als mangelhaft gerügten Ausführung der Werbeschaltung ist die Haftung zunächst auf das Nachholen einer mangelfreien Werbeschaltung beschränkt. Sollte eine Nachholung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die Wahl zwischen einer angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder einer Rückgängigmachung des Vertrages. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 5 Freihaltung
Im Verhältnis zu CSC und dem Anbieter trägt allein der Auftraggeber die presse-, wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche sowie sonstige Verantwortlichkeit für die Werbeschaltung. Der Auftraggeber bestätigt mit Abschluss des Vertrages, dass er sämtliche zur Schaltung im Internet erforderlichen Rechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien erworben hat.
Der Auftraggeber überträgt CSC und dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und Bearbeitung sowie das Recht zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Werbeschaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren. Der Auftraggeber trägt zudem die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder unmittelbar noch durch Querverweise über Links Inhalte zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, die gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.
Der Auftraggeber stellt CSC und den Anbieter von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Werbeschaltung entstehen, insbesondere aufgrund einer Verletzung des Presse-, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechtsrechts sowie sonstiger Rechte Dritter und gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CSC nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

§ 6 Vergütungen und Rabatte
1. Preise, Rabatte, Änderungen
Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Änderungen der allgemeinen Preisliste sind CSC jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeschaltungen sind die Preisänderungen wirksam, wenn sie von CSC mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Die in der Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die jeweilige Rechnungssumme für die geschaltete Werbung gewährt.

2. Agenturrabatte
Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. Für diese Aufträge wird bei Vorlage eines Mandatsnachweises sowie eines Handelsregisterauszuges der Agentur eine Anzeigenermäßigung in Höhe von 15 % auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderung eines Rabatts durch Zubuchung oder Storno wird die Anzeigenermäßigung neu berechnet. Es erfolgt dann gegebenenfalls eine Nachberechnung oder Gutschrift.

§ 7 Zahlungsbedingungen
Werbeschaltungen werden im Regelfall monatlich im voraus auf der Basis des bis dahin vertraglich festgelegten Volumens in Rechnung gestellt. Diese Rechnungsbeträge müssen spätestens drei Werktage vor der ersten Werbeschaltung eines jeden Monats ohne Abzug auf dem unten angegebenen Konto von CSC eingegangen sein. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum auf dem unten angegebenen Konto von CSC kann nach Absprache ein Skonto von 2 % des Rechnungsbetrages gewährt werden.
Bei nachträglichen Änderungen der Auftragsdaten erfolgt eine Neuberechnung des Auftrags. Die Rechnungsbeträge müssen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von CSC eingehen. Skonto wird dabei auf den Gesamtbetrag der Neuberechnung nur gewährt, wenn die ursprüngliche Rechnung für den entsprechenden Auftrag nach Absatz 1 innerhalb der dort genannten Fristen mit Skonto bezahlt wurde. Differenzen, die sich aus geänderten Rabattsätzen ergeben, werden verrechnet. Soweit gleichwohl eine weitere Rechnung wegen der Rabattdifferenzen erfolgt, muss ein daraus geschuldeter Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von CSC eingehen.
Die Rechnungsbeträge aller anderen als der in Absatz 1 und 2 genannten Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von CSC eingehen. CSC kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Werbeschaltung Vorauszahlung verlangen.
Werbeschaltungen für im Ausland ansässige Auftraggeber werden nur gegen Vorkasse ausgeführt.
Der Auftraggeber hat sämtliche Beanstandungen bezüglich der ihm erteilten Rechnungen innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungserhalt zu rügen. Nach Ablauf von 3 Monaten gelten dem Auftraggeber erteilte und von ihm nicht gerügte Rechnungen als genehmigt. Für sämtliche Zahlungsverfahren gilt, dass Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers gehen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Geldzahlungen an CSC aufgrund von Einzugsermächtigungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen zurückgebucht werden. Bei Zahlungsverzug ist CSC berechtigt, die Werbeschaltung zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch oder weitere Ansprüche des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber haftet für den Verzugsschaden. Die Verzugszinsen für den entstandenen Schaden betragen 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren oder höheren Schadens durch CSC ist nicht ausgeschlossen. Bei Gutschriften erfolgt der Ausgleich durch Verrechnung oder Zahlung, wobei in den Fällen, in denen eine mit der Gutschrift stornierte Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt wurde, auch vom Gutschriftbetrag ein entsprechender Abzug vorgenommen wird.
Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Konto der
Schreiber Communication GmbH
VOBA Grafschaft Hoya eG, Konto 440 795 00, BLZ 25663584

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von CSC nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Haftung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Werbeschaltungen ausschließlich im Internet erbracht werden und dass es ohne Verschulden von CSC zu Ausfallzeiten (insbesondere Serverausfälle, Hacker-Angriffe, Datenverlust etc.) der Internetangebote und damit auch der Werbeschaltungen kommen kann. Die Haftung von CSC ist für solche Ausfallzeiten lediglich auf das nachträgliche Erbringen der vertraglichen Leistung beschränkt. Eine weitergehende Haftung bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.
CSC haftet darüber hinaus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CSC nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Nichteinhaltung übernommener Garantien. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen von CSC.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmässig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haftet CSC insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Anbieter oder der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber ist daher stets verpflichtet, alle an CSC übergebenen Daten ständig für den Falle des Datenverlustes vorzuhalten.

§ 9 Datenschutz
Der Auftraggeber wird gem. § 33 BDSG, § 4 Abs. 1 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses macht, von CSC bzw. dem Anbieter in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 14 Abs. 1 MDStV). Der Auftraggeber wird außerdem darauf hingewiesen, dass CSC bzw. der Anbieter Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 1 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Auftraggeber wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von CSC bzw. dem Anbieter personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist CSC bzw. der Anbieter berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSV). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

§ 10 Schlussbestimmungen
Der zwischen CSC und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag stellt die gesamte Regelung zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des zwischen CSC und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages, bzw. dieser AGB, unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung für das wirtschaftlich Gewollte. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke dieser AGB oder des Vertrages.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Parteien vereinbaren – soweit gesetzlich zulässig - den Sitz von CSC als ausschließlichen Gerichtsstand für alle eventuellen, im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.

Stand: 02/2006
coming soon
coming soon